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BGH, 22.10.1959 - II ZR 9/59 |
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- BGH, 22.10.1959 - II ZR 8/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 9/59
Diese regionalen "Notkassen" entbehrten jedoch nach dem eigenen Vorbringen der Beklagten in dem Parallelprozeß 3 O 99/57 = II ZR 8/59 einer Rechtsgrundlage. - BGH, 06.04.1951 - I ZR 39/50
Ostverbindlichkeiten von Banken
Auszug aus BGH, 22.10.1959 - II ZR 9/59
Die von der Revision aufgeworfene Frage, ob § 3 VVO eine gegen Art. 14 GG verstoßende Enteignung darstelle, bedarf keiner Erörterung, weil § 3 VVO zum Besatzungsrecht gehört und deshalb von den deutschen Gerichten nicht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nachgeprüft werden kann (BGHZ 1, 363 [368]).